Je nach Bundesland gibt es einen „räumlichen Freibetrag“ dieser gibt an bis zu welchen Abmessungen Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist. Ist Ihr geplantes Bauvorhaben größer als dieser Freibetrag wird eine Baugenehmigung benötigt. Detaillierte Information hierfür erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Unter aemter.org finden Sie die Kontaktdaten der meisten Bauämter innerhalb Deutschlands.
Bei einem Ausbau der Terrasse mit einer Terrassenüberdachung handelt es sich um eine Umbaumaßnahme an einem Gebäude.
Ab wann eine Genehmigung benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch sind die Abmessungen der Überdachung zu berücksichtigen.
Für den Anbau einer Markise auf der Terrasse, wird keine offizielle Genehmigung benötigt.
Sie planen eine Terrassenüberdachung in Speyer, Ludwigshafen oder im Rhein-Neckar-Kreis? Eine der häufigsten Fragen lautet: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Da wir in der Grenzregion zwischen Rheinland-Pfalz (RLP) und Baden-Württemberg (BW) tätig sind, haben wir hier die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
In Rheinland-Pfalz ist die Landesbauordnung (LBauO) sehr eigentümerfreundlich. Viele Projekte sind hier verfahrensfrei, das heißt, Sie benötigen keinen Bauantrag, solange bestimmte Maße eingehalten werden.
Verfahrensfrei bis: 50 m² Grundfläche (bei eingeschossigen Bauten).
In Baden-Württemberg (LBO BW) sind die Grenzen etwas enger gesteckt, aber für Standard-Terrassendächer oft noch ausreichend.
Bei einer genehmigungsfreien Bebauung einer Überdachung gelten auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für das jeweilige Bundesland bzw. Gemeinde.
Im Folgenden sind dies der Bebauungsplan, Schneelast-/ Windlastgrenzen, Brandschutz und Denkmalschutz. Ebenfalls ist unter anderem zu berücksichtigen, dass der Mindestabstand von 3 Metern zu dem Nachbargrundstuck eingehalten werden muss.
Gerade bei einem Anbau einer Terrassenüberdachung an einem Reihenhaus oder auch bei dem Bauvorhaben eines Carports, ist es mitunter schwierig den Mindestabstand zum Nachbarn einzuhalten.
Können dann die Grenzabstände zum Nachbarn nicht eingehalten werden, wird eine schriftliche Zustimmung benötigt.
Wir diese verweigert, aber es werden Ihrerseits alle rechtlichen Vorgaben eingehalten – hat ein Widerspruch vom Nachbarn in der Regel, wenig Aussicht auf Erfolg.
Das Baurecht wird unterteilt in den Rechtsnormen öffentlich und privat. Für den Bau einer Terrassenüberdachung sind beide Rechtsnormen zu beachten. Im privaten Baurecht in Deutschland gelten unter anderem die nachbarschützenden Normen des Privatrechts und das Werkvertragsrecht.
Das Öffentliche Baurecht wird unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht wobei das letztere durch die Länder geregelt wird.Als wäre dies nicht schon alles sollten noch die Vorschriften des öffentlich-rechtliche Baunebenrechts berücksichtigt werden.
Checkliste: Was Sie vor dem Bau prüfen sollten
Unabhängig von der Größe empfehlen wir bei LillBau immer folgende drei Schritte:
Wir von LillBau lassen Sie nicht im Regen stehen. Im Rahmen unserer Planung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Situation vor Ort. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen für eine Bauvoranfrage oder den Bauantrag.
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Wenn Ihr Bauvorhaben der Terrassenüberdachung nicht in den Räumlicher Freibetrag für das jeweilige Bundesland liegt, wird eine Baugenehmigung benötigt.
Muss ein Antrag auf Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben gestellt werden, kann dies qualifizierten Verfasser, mit Bauvorlageberechtigung durchgeführt werden.
Im Allgemeinen werden folgende Dokumente benötigt:
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir die brennendsten Fragen unserer Kunden aus der Pfalz und dem Rhein-Neckar-Kreis zusammengefasst:
In der Regel müssen Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen für „Grenzbebauungen“, wenn die Überdachung bestimmte Maße nicht überschreitet. Wir empfehlen immer eine schriftliche Einverständniserklärung des Nachbarn, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Details hierzu finden Sie im Nachbarrechtsgesetz RLP.
Ja. Sowohl in RLP als auch in BW wird die Fläche unter dem Glasdach zur versiegelten oder überbauten Fläche gerechnet. Dies ist wichtig, falls Ihr Bebauungsplan eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) vorschreibt.
Ja in Rheinland-Pfalz sind Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² verfahrensfrei. In Baden-Württemberg liegt die Grenze meist bei 30 m² (bzw. einem mittleren Wandhöhe von 3m bei Grenzbebauung). Da wir bei LillBau auch spezialisierte Carports anbieten, prüfen wir die Maße gerne vorab für Sie
Falls Ihr Dach die Freigrenzen überschreitet und keine Genehmigung vorliegt, drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall der Rückbau. Nutzen Sie daher unseren Beratungsservice, um sicherzugehen, dass Ihr Projekt alle lokalen Vorgaben erfüllt.
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben in RLP müssen Sie das Projekt oft der Gemeinde kenntlich machen. Das ist kein klassischer Antrag, dient aber der Information der Behörde über die zusätzliche Versiegelung.
Besonderheit in Speyer & Umgebung:
In historischen Stadtkernen wie der Speyerer Altstadt kann die Gestaltungssatzung der Stadt Speyer die Materialwahl (z.B. Farbe des Aluminiums) einschränken. Wir kennen die lokalen Satzungen und beraten Sie passgenau!